Bekanntmachung Einbeziehungssatzung „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“

 Bekanntmachung

der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung

der Einbeziehungssatzung „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB

im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Aresing hat in seiner Sitzung am 05.02.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen. Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht und von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nr. 178, sowie Teilflächen der Fl.-Nrn. 179 und 179/2, Gmkg. Aresing.

Bild „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“

 

Übersichtslageplan (Darstellung ohne Maßstab)

 

Durch die Einbeziehungssatzung werden die Flächen der Fl.-Nr. 178, sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 179/2, Gmkg. Aresing, in den Zusammenhang des bebauten Orts Aresing einbezogen.  

 

Die Planunterlagen (Einbeziehungssatzung mit Textteil und Begründung, Datenschutzerklärung) können in der Zeit

 

vom 28.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024

 

im Rathaus der Gemeinde Aresing, St.-Martin-Str. 16, 86561 Aresing, Zimmer OG 2, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 – 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 13 – 16 Uhr sowie am zweiten Donnerstag eines jeden Monats von 13 – 18 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Aresing abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungssatzung „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“ unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 VwGO ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 47 Abs. 2 a VwGO).

 

Ferner steht eine digitale Version dieser Bekanntmachung und der ausgelegten Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Gemeinde Aresing unter www.aresing.de, unter der Rubrik: Wirtschaft und Standort - Bauen - Bebauungspläne (in Aufstellung) - Einbeziehungssatzung „Erdweg 5 und Sonnenhamer Str. 26 a“ zur Verfügung. 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit          § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und im Internet veröffentlicht wird.