Steuer | Termin |
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Grundsteuer A und B | 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov. |
VZ Kanalgebühren | 15. Mai |
Abr. Kanalgebühren | 15. November |
Hundesteuer jährlich | 15. Mai |
Gewerbesteuer VZ | 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov. |
Abwasserabgabe f. Kleineinleiter | nach Bescheid |
Zahlungspflichtigen, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge vom Girokonto abgebucht. Alle „Barzahler“ bitten wir, die Steuern termingerecht einzuzahlen, da ansonsten eine kostenpflichtige Mahnung erteilt werden muss und ggf. Säumniszuschläge kraft Gesetzes anfallen.
Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, uns eventuelle Änderungen der Bankverbindung oder Kontonummer umgehend mitzuteilen. Die Banken berechnen für Rücklastschriften 3,83 Euro je Lastschrift, die an Sie weiterberechnet werden müssen.